AGB GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

Sehr geehrter Gast, bitte schenken Sie den nachstehenden Gastaufnahmebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (bei Buchung von Übernachtungsleistungen), bzw. Ihnen und mir, der Vermieterin, des zu vermietenden Zimmers und dem dazugehörigen Pauschalangebotes. Zum anderen werden diese Gastaufnahmebedingungen, Bestandteil des geschlossenen Vertrages.


1. Gegenstand der Vermietung
Die Vermietung wird über ein elektronisches Reservierungssystem als Beherbergungsleistung gebucht. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Gast und mir, Eike Petersen, der Vermieterin des Zimmers und die damit zusammenhängenden Pauschalangebote zustande. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung eines Zimmers und dem dazugehörigen Pauschalangebotes, kommt es zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages über die Inanspruchnahme der Leistungen des Leistungsträgers und dem Gast. Diese Vereinbarung als Vertrag gilt demzufolge als verbindlich.
2.2. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.
2.3. Über die Annahme des Vertrages, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges per E-Mail. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken.
2.4 Die der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.


3. Zahlung bei Beherbergungsleistungen
3.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
3.2 Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
3.3 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten


4. Rücktritt / Stornierung
4.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb bei Übernachtungsleistungen zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb anzugeben und festzulegen. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, bzw. die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlangen.
4.3 Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen die folgenden Prozentsätze anerkannt: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
4.4 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

 

5. Haftung
5.1 Nicht vertragsgemäße Erbringung der angegebenen Leistung, kann als Mangel oder Nichterfüllung des Vertrages betrachtet werden und zu einer Kostenrückzahlung führen. Der Mangel sollte sofort und unverzüglich dem Vermieter angezeigt und beanstandet werden. Eine Behebung des Zustandes führt in den meisten Fällen zu einer Einigung, die den Vorgegebenen Vertragsbedingungen entsprechen.
5.2 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.


6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet

 

7. An- und Abreisezeiten
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 10.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
7.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 15.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 13.00 Uhr zu räumen

 

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.


9. Gerichtsstand
Klagen gegen die Vermieterin sind an deren Sitz zu erheben.